Ihre Browserversion ist veraltet. Wir empfehlen, Ihren Browser auf die neueste Version zu aktualisieren.

Das  VORLESUNGSVERZEICHNIS

Sommersemester 2023

ist veröffentlicht.


 

 

Willkommen in den Hörschulungskursen der HfMDK!

Dieses Infoblatt soll Ihnen beim Planen Ihres Studiums helfen.

 

Hörschulung ist kein Lernfach sondern ein Trainingsfach

 Wichtig sind Regelmäßigkeit, Kontinuität, Ausdauer und nicht zuletzt eine positive Einstellung zur Hörschulung. Wer sporadisch arbeitet, Unterbrechungen einplant oder meint, in „Intensivphasen“ oder „kompakt“ das „Fach belegen“ zu müssen, wird wohl kaum seine Hörfähigkeit weiterentwickeln können. Wenn Sie wiederum systematisch und ausdauernd in den Kursen mitarbeiten, werden Sie selbst staunen, wie sich Ihre Hörfähigkeit verbessert und wie positiv sich dies in ihrem Musikeralltag auswirkt. Hiermit sollen Sie also ermutigt werden, kontinuierlich mitzuarbeiten und den Spaß dabei zu entdecken!

 

HÖRTRAINING B und HÖRSEMINARE

Das Hörtraining für Ihren Studiengang wird in vier aufeinander aufbauenden Leistungsstufen angeboten:  Hörtraining B1, B2, B3 und B4. Diese Kurse finden mehrmals pro Woche statt und sind grundsätzlich offen, d. h. es ist in Absprache mit dem jeweiligen Dozenten möglich, in mehreren Kursen gleichen oder auch unterschiedlichen Niveaus mitzuarbeiten. Darüber hinaus müssen im Hauptstudium zwei Hörseminare absolviert  werden: Höranalyse/Praktische Fähigkeiten.

 

Voraussetzung zur Teilnahme an dem Hörtraining B ist das Bestehen des

Hörfähigkeitstests B im Rahmen der Eignungsprüfung.

 

Das Hörtraining B beinhaltet

-   Melodisches, harmonisches und polyphonisches Hören

-   Rhythmische Schulung

-   Fehlererkennung

-   Vomblattsingen

-   Gedächtnistraining

-   Einführung in die Höranalyse

 

Teilnahmebestätigung

Die erfolgreiche Teilnahme setzt die regelmäßige Anwesenheit und Mitarbeit voraus. Sie wird am Ende des jeweiligen Semesters durch Testierung auf dem Modulschein bestätigt. Innerhalb der Kurse sind praktische und theoretische Aufgaben zu erfüllen.

 

Prüfungen: Lassen Sie sich Zeit, bevor Sie Ihre Prüfungen ablegen.

Damit sich die Hörfähigkeit  entwickeln und entfalten kann, braucht es viele Jahre – die Erfahrung belegt es eindeutig. Wer meint, seinen Abschluss im Fach Hörschulung so schnell wie möglich absolvieren zu müssen, ist in den meisten Fällen nicht gut beraten!

 

Das tabellarische Raster der Studienordnung ist nicht zwingend sondern flexibel. Das offene Angebot im Fach Hörschulung ermöglicht es Ihnen, die Kurse so oft und so lange Sie wollen zu belegen.  Aus Erfahrung empfiehlt Ihnen die Fachgruppe Hörschulung ausdrücklich, sich bis zu Ihren Prüfungen Zeit zu nehmen. Es kann durchaus sinnvoll sein, die erste Prüfung zum Abschluss des Moduls 5 nicht bereits im 3. Semester, sondern erst z. B. im 4. Semester, zu absolvieren. Genauso kann es sich empfehlen, die Prüfungen zum Abschluss des Moduls 14 später, also z.B. erst im 5. oder 6. Semester zu absolvieren. Besprechen Sie bitte mit Ihrem Hörschulungsdozenten, welcher Prüfungszeitpunkt für Sie persönlich am besten geeignet wäre. 

 

Prüfungstermine: Die Klausuren finden zur regulären Kurszeit in der vorletzten Woche eines jeden Semesters statt. Die mündlichen Prüfungen finden in der letzten Vorlesungswoche eines jeden Semesters statt. 

Prüfungsanmeldung: Wer eine Prüfung absolvieren möchte, muss sich verbindlich anmelden. Hierzu sind im Rahmen der Kurse entsprechende Anmeldelisten vorhanden. Anmeldezeitraum:  Wintersemester: 15. bis 30. November, Sommersemester: 15. bis 31. Mai.    Die offizielle Einladung zu den Prüfungen erfolgt schriftlich durch das Prüfungsamt.

 

 

Module 5 und 14

 

Hörtraining B1          Einstieg im ersten Studiensemester

Hörtraining B2         

Hörtraining B3          Prüfungsniveau zum Abschluss des Moduls 5

Hörtraining B4          Prüfungsniveau zum Abschluss des Moduls 14

 

Prüfungsinhalte Modul 5: Notieren von Rhythmen, Intervallen, Akkorden, einer Melodie, eines dreistimmigen Satzes und einer Kadenz. Mehrere Aufgaben beziehen das Gedächtnis mit ein.

Prüfungsinhalte Modul 14:  schriftlich: Notieren von Rhythmen, Intervallen, Akkorden, einer Melodie, eines dreistimmigen polyphonen Satzes und einer Modulation; mündlich: Wiedergabe von Rhythmen (prima vista und aus dem Gedächtnis), Singen von Intervallen und Akkorden unter Verwendung einer Stimmgabel, Vomblattsingen und Transponieren, Fehlererkennen und -benennen. Mehrere Aufgaben beziehen das Gedächtnis mit ein. Mindestens eine Aufgabe ist aus dem freitonalen Bereich.

 

Hörseminare (Modul 14):

 

1  Höranalyse

2  Praktische Fähigkeiten (z.B. Vomblattsingen, Spielen nach Gehör, Intonation...)

 

Leistungstestate: Die Voraussetzungen für das laut Studienordnung pro Seminar erforderliche LT  werden zu Beginn eines Hörseminars verbindlich festgelegt. Darüber hinaus gilt auch hier die regelmäßige Anwesenheit und Mitarbeit.

 

 

Studienberatung für das Fach Hörschulung: Wenn Sie Fragen im Zusammenhang mit dem Fach Hörschulung haben, wenden Sie sich bitte an Prof. Hervé Laclau, E-Mail: herve.laclau@hoerschulung.info