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Prüfungstermine: Die Klausuren finden zur regulären Kurszeit in der vorletzten Woche eines jeden Semesters statt. Die mündlichen Prüfungen finden in der letzten Vorlesungswoche eines jeden Semesters statt.
Prüfungsanmeldung: Wer eine Prüfung absolvieren möchte, muss sich verbindlich anmelden. Hierzu sind im Rahmen der Kurse entsprechende Anmeldelisten vorhanden. Anmeldezeitraum: Wintersemester: 15. bis 30. November, Sommersemester: 15. bis 31. Mai. Die offizielle Einladung zu den Prüfungen erfolgt schriftlich durch das Prüfungsamt.
Willkommen in den Hörschulungskursen der HfMDK!
Dieses Infoblatt soll Ihnen beim Planen Ihres Studiums helfen.
Hörschulung ist kein Lernfach sondern ein Trainingsfach
Wichtig sind Regelmäßigkeit, Kontinuität, Ausdauer und nicht zuletzt eine positive Einstellung zur Hörschulung. Wer sporadisch arbeitet, Unterbrechungen einplant oder meint, in „Intensivphasen“ oder „kompakt“ das „Fach belegen“ zu müssen, wird wohl kaum seine Hörfähigkeit weiterentwickeln können. Wenn Sie wiederum systematisch und ausdauernd in den Kursen mitarbeiten, werden Sie selbst staunen, wie sich Ihre Hörfähigkeit verbessert und wie positiv sich dies in ihrem Musikeralltag auswirkt. Hiermit sollen Sie also ermutigt werden, kontinuierlich mitzuarbeiten und den Spaß dabei zu entdecken!
HÖRTRAINING C
Das Hörtraining für Ihren Studiengang wird in drei aufeinander aufbauenden Leistungsstufen angeboten: Hörtraining C1, C2, und C3. Diese Kurse finden mehrmals pro Woche statt und sind grundsätzlich offen, d. h. es ist in Absprache mit dem jeweiligen Dozenten möglich, in mehreren Kursen gleichen oder auch unterschiedlichen Niveaus mitzuarbeiten.
Voraussetzung zur Teilnahme an dem Hörtraining C ist das Bestehen des
Hörfähigkeitstests C im Rahmen der Eignungsprüfung.
(Die Hörfähigkeitsprüfung C berechtigt nicht zum Belegen des Hörtrainings A oder B.)
Das Hörtraining C beinhaltet
- Melodisches und harmonisches Hören
- Zweistimmiges Hören
- Rhythmische Schulung
- Fehlererkennung
- Elementares Blattsingen
- Gedächtnistraining
Teilnahmebestätigung
Die erfolgreiche Kursteilnahme setzt die regelmäßige Anwesenheit und eine Leistungskontrolle voraus. Sie wird am Ende des jeweiligen Semesters durch Testierung auf dem Modulschein bestätigt. Innerhalb der Kurse sind praktische und theoretische Aufgaben zu erfüllen.
Prüfungen: Lassen Sie sich Zeit, bevor Sie Ihre Prüfung ablegen.
Damit sich die Hörfähigkeit entwickeln und entfalten kann, braucht es viele Jahre – die Erfahrung belegt es eindeutig. Wer meint, seinen Abschluss im Fach Hörschulung so schnell wie möglich absolvieren zu müssen, ist in den meisten Fällen nicht gut beraten!
Das tabellarische Raster der Studienordnung ist nicht zwingend sondern flexibel. Da die Hörkurse offen sind, können Sie welche belegen so lang und so viel Sie wollen. Aus Erfahrung empfiehlt Ihnen die Fachgruppe Hörschulung ausdrücklich, sich bis zu Ihren Prüfungen Zeit zu nehmen. Es kann durchaus sinnvoll sein, die Prüfung zum Abschluss des Moduls 7 nicht bereits nach drei sondern erst nach vier oder fünf Hörschulungssemestern. Besprechen Sie bitte mit Ihrem eigenen Hörschulungs-dozenten, welcher Prüfungszeitpunkt für Sie persönlich am besten geeignet wäre.
Prüfungstermine: Die Klausuren finden zur regulären Kurszeit in der vorletzten Woche eines jeden Semesters statt. Die mündlichen Prüfungen finden in der letzten Vorlesungswoche eines jeden Semesters statt.
Prüfungsanmeldung: Wer eine Prüfung absolvieren möchte, muss sich verbindlich anmelden. Hierzu sind im Rahmen der Kurse entsprechende Anmeldelisten vorhanden. Anmeldezeitraum: Wintersemester: 15. bis 30. November, Sommersemester: 15. bis 31. Mai. Die offizielle Einladung zu den Prüfungen erfolgt schriftlich durch das Prüfungsamt.
Modul 4 |
Hörtraining C1 Leistungsnachweis C1 Hörtraining C2 Leistungsnachweis C2 |
Modul 7 |
Hörtraining C3 Prüfung zum Abschluss des Moduls 7 Prüfungsinhalte (Niveau C3): Notieren von Rhythmen, Intervallen, Akkorden, einer Melodie, eines zweistimmigen Satzes und einer Kadenz. Mehrere Aufgaben beziehen das Gedächtnis mit ein. |
Weitere Hörschulungsmöglichkeiten:
Sollte sich jemand im Hörtraining C unterfordert fühlen und lieber das Hörtraining B oder A belegen wollen, ist dies grundsätzlich sehr begrüßenswert. Es ist jedoch erst nach Bestehen der entsprechenden Hörfähigkeitsprüfung B oder A möglich. Sollten Sie diese Aufnahmeprüfung nachträglich ablegen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt mit Herrn Prof. Laclau auf.
Studienberatung für das Fach Hörschulung:
Wenn Sie Fragen im Zusammenhang mit dem Fach Hörschulung haben, wenden Sie sich bitte an Prof. Hervé Laclau, E-Mail: herve.laclau@hoerschulung.info